Denkmalschutz ein Prüfstein

Denkmalschutz ein Prüfstein

Der Denkmalschutz ist ein Prüfstein für die Bewahrung des kulturellen Erbes.

Denkmäler sind nicht nur Gebäude oder Statuen; Sie sind die Überreste unserer Vergangenheit und repräsentieren die Identität einer Nation.

Die ehemalige DDR ist für den Denkmalschutz ein Prüfstein für den Umgang unserer Gesellschaft mit dem kulturellen Erbe, zu dem auch die Epoche des SED Regimes gehört.

Staat, Partei und Verwaltung der ehemaligen DDR haben viele Denkmalgattungen, die bei uns als Denkmalschutzimmobilie bezeichnet werden, durch Diskriminierung dem Verfall preisgegeben.

Betroffen davon waren u.a. zahlreiche Feudal- und Sakralbauten, die an eine Ära erinnerten, die das SED Regime aus der Erinnerung der Bevölkerung löschen wollte .

Heute ist es unsere Aufgabe, mit einem zielgerichteten Denkmalschutz zu retten, was noch zu retten ist.
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat spezielle Förderprogramme zur Denkmalpflege initiiert, die dem Erhalt und der Sanierung der Denkmalschutzimmobilie aus den neuen deutschen Bundesländern dienen.

Denkmalschutz ein Prüfstein

Als Denkmalschutzimmobilie werden in diesem Zusammenhang erhaltenswerte Zeugnisse der Architektur und des Städtebaus der DDR bezeichnet.

Der Bestand der baulichen Kulturdenkmäler der DDR ist vom Amt für Denkmalschutz systematisch erfasst und registriert worden.

In dieser Auflistung findet man alle Gebäude, die als Denkmalschutzimmobilie eine besondere Behandlung erfahren.

Die herausragenden, auch international anerkannten architektonischen und städtebaulichen Leistungen seit 1945 sind als Denkmalschutzimmobilie zu erhalten.

Ein Schwerpunkt des Amts für Denkmalschutz ist dabei die Denkmalschutzimmobilie, die spezifisch für das Staats- und Gesellschaftssystem der DDRcharakteristische bauliche Zeugnisse ablegt.

Der Denkmalschutz in der ehemaligen DDR spielt besonders bei der Privatisierung eine wichtige Rolle.

Beim Umgang mit den historischen Bauten und Ensembles sollten vor einer Privatisierung die Denkmalschutz Auflagen für die Denkmalschutzimmobilie dem Erwerber bekannt sein und ihn zum Erhalt der Denkmalschutzimmobilie verpflichten.