Fachwerkhäuser sind meist denkmalgeschützte Gebäude, die auf der ganzen Welt zu sehen sind.
Die ersten Fachwerkbauten wurden im Mittelalter in Europa gebaut. Sie bestanden aus Holzrahmen mit Füllungen aus Flechtwerk und Klecks, einer Art Putz, der durch Zusammenweben dünner Äste hergestellt wurde.
Diese Art von Gebäuden war in England, Frankreich, Deutschland und Skandinavien üblich, wo Holz reichlich vorhanden war.
Heute sind es meist denkmalgeschützte Gebäude, die auf der ganzen Welt zu sehen sind.
Das Amt für Denkmalschutz ist eine wichtige Institution in Deutschland, wenn es um die Erhaltung der Fachwerkhäuser geht, die unter der Bezeichnung Denkmalschutzimmobilie bekannt sind.
Aufgabe des Amts für Denkmalschutz ist es, Fachwerkhäuser, die Zeugnis von unserer Geschichte ablegen, in ihrer Ursprünglichkeit zu erhalten.
Eine Denkmalschutzimmobilie kann vieles sein: eine Burg, ein historischer Gutshof, ein Schloß, eine Stadtgebäude oder Fachwerkhäuser und vieles mehr.
Alle diese Objekte haben eines gemeinsam: sie sind typische architektonische Zeitzeugen, die ein Beispiel sind für zeitgenössischen Baustil und Lebensweise sind.
Damit wir und unsere nachfahren uns daran erinnern können oder uns vielleicht auch ein Beispiel daran nehmen können wurde der Denkmalschutz installiert.
Bevor der Denkmalschutz aktiv wurde, sind viele historische Bauten dem Abriss anheim gefallen oder aber wurden durch Umbauten so verfremdet, dass ihre Ursprünglichkeit verloren ging.
Ein besonders Anliegen des Denkmalschutz ist es, zumindest die Fassade der Fachwerkhäuser in ihrem architektonischen Ursprung zu schützen, bzw. wieder her zu stellen.
Dies gilt besonders für die private Denkmalschutzimmobilie, die von den Besitzern selbst genutzt wird oder als Mietobjekt saniert wird.
Betroffen davon sind in den Städten zum Beispiel Fachwerkhäuser, welche mehrere Familien beherbergen oder auf dem Land Fachwerkhäuser und Anlagen, die privat genutzt werden.
Ein besonderer Augenmerk liegt auf derRenovierung und Instandhaltung der Außenfassade, die in ihrer Ursprünglichkeit erhalten werden soll, bzw. wieder hergestellt werden soll.
Der Innenbereich der Fachwerkhäuser ist vom Denkmalschutz in der Regel nicht allzu stark beeinflusst, außer bei besonderen Innenkonstruktionen wie Wandgemälde, Stuckarbeiten oder Gelände, die als erhaltungswürdig eingestuft wurden.